Tachchen Gemeinde,
will mal wieder was von mir hören lassen. Möchte die originalen Rückleuchten (häßlich) gegen andere, runde austauschen. Dachte an die vom Land Rover Defender. Hat die jemand an seinen Mahi verbaut? Oder gibt es andere?
Warte wie immer ungeduldig auf eure Antworten.
bis denne mal...
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Hansen,
mir geht es genau so. Habe die Rückleuchten (vom Traktor), neu, schon ein halbes Jahr hier liegen und noch nichts gemacht. Das sind Zweikammerleuchten. Das dritte Licht und die Rückfahr- und Nebelschlussleuchte müsste man also noch separat installieren. Die Einkammerleuchten als dritte Leuchte habe ich auch schon neu im Oldtimerbereich gefunden. Alles liegt daheim rum und wartet, bis es montiert und verkabelt wird.
Ich hab' an meinem Mahi runde Hella-Lampen dran, hat der Vorbesitzer schon gemacht. Sind nicht ganz so modern wie die vom Jochen, eher ein bisschen alt. Haben aber 3 Kammern für Licht, Bremse und Blinker. Nebel und Rückwärts sind extra (eckige Lampen ganz unten, knapp über dem Boden). Habe auch noch 2 Reflektoren über den Lampen.
Land Rover-Lampen sind auch sehr schön, iss halt ein bisschen blöd, weil man da ja für jede Lampe ein eigenes Teil braucht, und auch einen Reflektor auf jede Seite. Aber hübsch sind die schon.
N' abend Johannes,
Blinker extra Leuchte, Brems- u. Schlussleuchte in einem vom Defender+ weiße für Rückwärts. Also 3 Stück auf jeder Seite+ Katzenaugen. Bin mir noch nicht schlüssig, ob ich nur eine weiße für Rückwärts (rechts) und eine andere in Rot (für Nebel) links dranbaue. Mal sehen.
also ich würde ja darauf achten, dass die Beleuchtung vollständig ist: Nebelschluss- und Rückfahrleuchte sowie Rückstrahler.
Was ich aber in der Praxis schon geshen habe (habe Sammlung vieler verschiedener Mahindras auf dem Rechner): Der TÜV scheint da wohl nicht besonders drauf zu achten, dass die Beleuchtung vollständig ist. Wie anders soll man erklären, dass eine große Zahl von umgebauten Mahis keine Nebelschlussleuchten mehr hat.
Dieser zum Beispiel, der übrigens gerade bei eBay in der Versteigerung ist, hat wohl offensichtlich auch keine N- und R- Leuchten. O.k., er ist ja auch Bj. 88.
Ich glaube, auch dieser FB- Mahi (ist das Willys?) hat nur noch die Bundeswehr-Leuchten.
Vorgeschrieben ist es schon für die meisten unserer Mahi-Baujahre.
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.
Mein Kommentar dazu:
(1): So weit, so gut
(2): Auch wenn's ein Mahi ist, 60 schafft er...
(3): Wenn du das mit Landrover-Leuchten machst: Aufpassen, sonst motzt der TÜV! Vor allem den Abstand von 10 cm einhalten.
(4): Ich kann meinen Nebelscheinwerfer anmachen, wenn die Zündung an ist. Ist nicht mit dem normalen Licht verschaltet. Mal sehen, ob der TÜV's merkt und was er dazu meint. Aber das werden die ja nicht testen. Wollen bestimmt nur sehen, dass die Leuchte geht.
(5): Bei mir ist die Kontrollleuchte Rot. Kamma nix machen. Das ist Gottgewoll. Ich werde da sicherlich nicht das Lämpchenglas austauschen.
(6): Zu viel Schaltungsaufwand für einen Mahindra...
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Also solltest du eigentlich eine Nebelschlussleuchte haben. Ich weiss aber nicht, seit wann das gilt. Und eine Nachrüstpflicht gibt er da meistens nicht (wie bei der 3. Bremsleuchte).
Im Zweifelsfall gilt: Wenn der TÜV nicht meckert ist's in Ordnung.
das war es doch, was ich gesagt hatte, dass ich eine ganze Reihe von Bildern mit verschiedenen Mahindras ohne NSL und ohne RFS habe. Zumindest die NSL war ab Beginn (Wer will, kann es nachschauen) der 90er Pflicht. Anscheinend gibt es deswegen bei der HU aber keine Probleme.
Tachchen Gemeinde,
hab die Rückleuchten vom Defender endlich dran. Sieht wesentlich besser aus als die Originalen. Beim anbauen mußte ich feststellen, das daß Mittelteil (zwischen den hinteren Kotflügeln) ziemlich ,,morsch'' ist. Giebt es dieses Teil einzeln zu erwerben? Spachteln und schweißen hat keinen Zweck.
bis denne mal...