so etwa habe ich das dem TÜVer auch gesagt. Darauf er "Vielleicht in Afrika. Der Wendekreis lt. ABE wird nicht eingehalten. Nicht zulässig."
Gegen eine Behördenentscheidung kann man Widerspruch einlegen, gegen einen Gerichtsentscheid Berufung. Gegen eine Entscheidung des TÜV sind keinerlei Rechtsmittel möglich.
Ich habe ein halbes Dutzend Gebrauchtwagen mit nagelneuem TÜV gekauft, auch meinen Mahi. Ich könnte ein Buch darüber schreiben, welche Mängel die TÜVer "übersehen" haben.
In meinem nächsten Leben werde ich TÜV-Ingenieur mit Hauptarbeitsfeld Gebrauchtwagenhandel. Dann brauchte ich nicht einmal mehr ein Gehalt.
so siehts aus, da rollen teilweise Rostlauben umher die schon vor 10 Jahren auf den Schrott gehörten. Hatte mal einen Ascona vom kumpel, frisch gekauft mit neuem Tüv auf der Bühne, das waren die hinteren Bremsen abgeklemmt weil wenn man gebremst hat gingen sie fest und lösten dann nicht wieder... aber bei unseren Unikaten wollen sich die Prüfer an Kleinigkeiten hochziehen. Wen störts denn wenn der Wendekreis größer wird, Sicherheitsrelevant ist das jedenfalls nicht. Kopfschüttel
@ Simmi, was macht denn dein Mahi-Aufbau? Hast du das Fahrwerk schon drin? Halt uns doch mal mit ein paar Bildern auf dem Laufenden... Viel Spaß beim Schrauben, Grüße Matze