Das Finanzamt macht mir Schwierigkeiten und will meinen MM nicht als LKW versteuern! Und das obwohl er als LKW zugelassen war, im Fahzeugschein und -brief als LKW eingetragen ist!
Ich habe einen endlosen Fragebogen ausgefüllt: Ladefläche 51% ...
Aber der Finanzbeamte besteht auf seinen Ermessensspielraum und sagt, es wäre ein PKW.
Was nun?
Kann mir vielleicht jemand noch einen Tipp geben bzw. hat jemand den Kampf um die Zulassung als LKW gewonnen?
willkommen im club das gleiche problem hab ich auch gerade
das finanzamt beruft sich auf eine höchstrichterliche entscheidung, naja wenn man einen höheren beamten ins finanzamt schickt bekommt der eine aussage in der art wie:
ich kann garnicht verstehen was die kollegen da machen ein laut kfz brief eingetragener lkw ist ein lkw
diese entscheidung ist von !! 1987!!
dazu gab es 1991 ein verwaltungsgerichtsurteil und 1992 ist das als aufstellung in einem nicht veröffentlichten amtsblatt (der so ähnlich erschienen). übrigens dieser höchste richter nannte sich hans eichel
naja für mich riecht das nach gesetzesbeugung und amtsanmaßung.
wenn der bescheidkommt leg erstmal rechtsmittel ein und dann schau mal bei denen nach:http://www.proallrad.com/
übrigens der adac rechtsschutz sollte da auch zahlen
Gemessen wird von Pedal bis Rückenlehne in Fahrerposition und die Ladefläche muss dann größer sein. Das beste ist aber wie schon erwähnt im Verein Pro Allrad einzutreten (bin selber auch drin und sehr zufrieden) kostet zwar im Jahr 25 Euro Beitrag und dann noch der Anwalt ca. 75 Euro so war es bei mir aber die machen dann alles für Dich mit Widerspruch und so. Denke aber daran das Du, wenn der Bescheid da ist nur einen Monat Zeit hast Einspruch einzulegen, also dann gleich machen. Ich hatte sonst 172 Euro für meinen Patrol GR Y60 bezahlt und jetzt sollte ich 1086 Euro im Jahr bezahlen.
Die Sache mit dem Einspruch könnt Ihr vergessen, bekommt nur unötig Ärger aber keinesfalls Recht! Hab alles durch, selbst mit Anwalt gibt es keine Chance. (die netten Kommentare der FA -Beamten sind bestimmt hier im Forum noch irgendwo zu finden) Ihr könnt alle geforderten Auflagen erfüllen, die Gummiparagraphen lassen sich so biegen, das man kein Recht bekommt. FA Annaberg lehnt frech ohne Begründung alles ab, FA Starnberg hat mir sogar mal eine freundliche Auskunft mit Begründung und ein vergleichbares Urteil vorgelegt.
Bin jetzt dran, meine LKW Zulassung rückgängig zu machen. brauch nur noch paar genaue Auskünfte wegen Gurten hinten. Habe da widersprüchliche Aussagen gehört.
Welchen Ärger willst Du da denn bekommen, ich habe das ganze gemacht und es sieht gut aus, nur wenn alle so denken und lieber abwarten diese sollten das dann ruhig zahlen. Wenn alle was machen würden wäre das besser wie nur "2500" und dann aber jammern. Die Wohnwagenbesteuerung haben die es auch nicht geschafft.
habe das thema lkw-zulassung gerade in arbeit. bisher hab ich nur die aufforderung vom fa den status lkw nachzuweisen. entweder mit fotos und briefkopie oder durch vorstellung des fahrzeuges beim bearbeiter. welche variante haltet ihr für sicherer ? direktkontakt mit der staatsmacht oder briefverkehr?
hi marko - neulich hast du angemerkt, das ein mitglied eures vereins aus ef kommt. weisst du ob der ne lkw-zulassung hat?
Falls es jemand interessiert -mein netter Kontakt zum FA:
Habe mir einen 540 mit/wegen LKW Zulassung gekauft und entsprechend umgebaut, erfülle somit alle geforderten Voraussetzungen.
-1. Steuerbescheid kam mit Forderung PKW Steuer, habe Einspruch eingelegt mit dem Hinweis auf ein mögliches Versehen, da Eintragung LKW
- Antwort Finanzamt kam mit gleichen Forderungen zurück, verlangten Äußerung zum Sachverhalt
-erhalte Einspiuch aufrecht mit Begündung ,das mein Fahrzeug umgebaut und nun dem Basismodel nicht mehr entspricht und neu geprüft wird
-Vorladung FA mit Prüfung aller Sachverhalte
-Mahnung vom FA wegen ausbleibender KFZ Steuer( obwohl ich noch nicht einmal einen entgültigen Betrag genannt bekommen hab)
-3 mal Briefverkehr FA mit meinem Anwalt
- Angebot vom FA wegen "außergewöhnlich hoher Steuern" eine halbjährliche Zahlung von 406 E, welche ich mit Säumniszuschlag zahlen mußte.
- Mahnung FA, weil ein Restbetrag von 3.. E(?) fehlten
- Einspruch ans FA, da Angebot halbjährliche Zahlung vom FA kam
- Anerkennung als LKW trotz Anwalt nicht erhalten
- habe bei der private Steuererklärung noch "säumige " KFZ Steuer abgezogen bekommen, die jedoch bezahlt war.
- habe Einspruch beim FA eingereicht ...
... und wenn Sie nicht gestorben sind, dann streiten sie noch heute...!
Die 51 % Ladefläche ist hinfällig, da das Fahrzeug keine geschlossene Fahrerkabine hat!Forderung TÜV - massive und unveränderliche Trennwand. Da war der FA Fachmann gleicher Meinung, erzählte mir lachender Weise noch von verschweißten Fenster beim Postgolf... wichtig !!! Paar Minuten später ist alles scheißegal, da reicht Maschendraht - es soll nur ein Rollen der Ladung in den Fußraum verhindert werden!
Ein Grund der Ablehnung ist das "Äußere Erscheinungsbild". (Der Mahi hat dem FA Beamten scheinbar nicht gefallen) Dies entspricht in keiner Weise einem LKW.Aussage Beamter:" Wir leben hier in Deutschland mit xxx LKW Herstellern, wer einen LKW braucht kann sich einen fertig kaufen und nicht wie in Afrika selbst bauen!" weiter " Eher lasse ich einen VW Passat als Ihren ... mit LKW Steuern zu!" Zu meiner Gegenfrage diesbezüglich und zum "Äußeren Erscheinungsbild" konnte er aber nicht sinnvoll antworten, nur ablehnen. Das ist jeweils zweitrangig. Meine Bemerkung, einen PKW in dessen Nutzungseigenschaften gemindert zu haben, Kosten und Aufwand mit einem Umbau zu haben, Fahrgeräusche und max Reisegeschwindigkeit eines LKW wurde mit dem Spruch abgetan, man müßte wissen,das es keine Anerkennung gibt.
Bei allem ,wo DU Recht hast, haben die ein Gegenargument, was angepaßt werden kann!
Leider haben die auch wesentlich mehr Macht!
Ich habe später beim FA Starnberg eine Anfrage gemacht, von dort bekam ich sogar eine nette und sachliche Auskunft(Ablehnung) mit einer Begründung und einem Gerichtsurteil, was wirklich jeden Widerstand sinnlos macht.
Ich glaube kaum, das du nun noch sagen kannst, ich lasse mir alles gefallen!
Hi Maik
Unser Mitglied aus Erfurt fährt einen Englischen Patienten (Lääändy) der hat Auflastung mit Anhang AF wie bei meinen Patrol auch.
Hi Danny
Deswegen heist es nicht umsonst das man im alleingang schlechte Karten hat. Der Anwalt den Pro Allrad hat hatte es schon mal geschaft mit der LKW und Kombi Zulassung und der kennt sich mit Thema den aus. Bei mir ist es sogar so gekommen das ich das Geld nicht bezahlen mus bis es ein Urteil gibt und musste nur die 172,00 Euro zahlen. Ich selber war vorher sehr skeptisch aber nun nicht mehr, weil es mir geholfen hat.