Dies ist der angesprochene Schein . Allerdings ist dies ein 540er und unter S.1 ist nur eine "2" eingetragen. Meiner ist ein 340er und unter S.1 ist eine "4" eingetragen .. In diesem Schein ist dann allerdings der unten Aufgeführte Zusatz, den ich bei mir nicht im Schein habe.
Danke, Fabian! Muss echt mal schauen wie ich hier Bilder reinbekomme!
Gruß Mike
Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung) An manchen Stellen erlaubt der Mahindra Toleranzen von mehreren cm, an anderen Stellen duldet er keinen Millimeter
Kein Problem, gerne ! Ist eigentlich ganz einfach. Du besuchst z.B. die Seite http://imageshack.us/ . Dort kannst du ganz einfach ein Bild von deinem PC aus hochladen. Dann werden dir verschiedene Möglichkeiten der Verlinkung angegeben. Für ein Forum wählst du dann den dementsprechenden Link aus und kopierst ihn in dein Schriftfeld. Am besten geht dies mit einfachen .jpg -Bildern. Dein Pdf musste ich erst noch bearbeiten ;) . Fertig.
Die Frage mit den Sitzen ist für mich aber leider noch immer nicht ganz durch... Wie kann es denn sein, dass laut meines Scheins, 4 Personen befördert werden dürfen, die ich, nach neuem "Gesetz" nicht befördern darf ... Ich habe den Mahi ja vor kurzem erst beim Amt angemeldet und dort wurde nichts beanstandet ... Oder ist das Wurst ? Wenn ich nun mit 4 Personen fahre und ich angehalten werde, was passiert denn dann? Ich sage:" Aber laut Schein dürfen 4 Personen mit" Polizei :" Ja, aber nach neuem Gesetz von 2009, ist es nicht mehr zulässig" .. Woher soll ich das wissen???! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht .. Aber das kanns doch auch nicht sein ! Wird man denn von seinem eigenen Staat nurnoch daran gehindert Spaß im Leben zu haben???! Mir ist dieses Thema sehr wichtig, denn ich erinner mich gerne an die damaligen Touren zum See mit offenem Mahi und 4 dauergrinsenden Halbstarken darin!
Gibt es denn keine Lücke im Gesetz, oder keine alternative Lösung? Bauartbedingt, altersbedingt? Nachrüsten von anderen Sitzgelegenheiten? Irgendwas?
Wenn 4 Sitze eingetragen sind, dann kannst du hinten die 2 orginal Sitze wieder reinschrauben. Und sofern nichts von Gurt oder Kette eingetragen ist darfst du auch hinten Personen ohne Gurt transportieren. Ich rate aber davon ab, da der Gurt schon eine ziemlich sinvoll ist, wenn man sich den Gefahren des Straßenverkehrs bewusst ist.
Es sind aber keine Sitze extra eingetragen. Im Schein steht unter S.1 eine 4 drin. Also die Anzahl der Personen inklusive Fahrer, die in diesem Fahrzeug transportiert werden "dürfen" .
Hi, Du kannst dir eine Suzuki Samurei Rückbank aus dem Schrottpl. besorgen,die passt genau. Da sind die Hüftgurte schon dabei,dann schweiss dir mit Vierkanteisen ein Gestell dafür, damit sie im Verhältnis zu den Vordersitzen hoch genug ist.....
Nur!!! wenn SIE dich anhalten und im Schein LKW eigetragen ist, wirst du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit riesen Streß mit dem Fiskus kriegen(Steuerrückzahlungen+ Strafzahlungen für angebliche Steuerhiterziehung und Aberkennung der LKWzulassung.....).
Ab und zu mal könnte man das Risiko eingehen, aber nicht jeden Tag.
Viele Grüße DER FALLI:
MAHINDRA CJ: DAS BEEINDRUCKEN DER WELT DURCH DIE BESCHEIDENHEIT......
Bedanke mich für die Antworten ! Mein Mahi ist mit 4 Personen eingetragen und ist nicht als LKW, sondern als Pkw zugelassen. Also werde ich mir die originalen Sitze besorgen und diese dann mit Beckengurten versehen.
Hi Wakuu, Du fragst dich warum 4 Sitze eingetragen sind? Ich nehme mal an, dass Du nicht der erst Bestitzer des Fahrzeugs bist. Somit besteht die Möglichkeit das der Vorbesitzer, warum auch immer, die Sitze ausgebaut hat! Um eine Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil_I zu bekommen, bedarf es einer technischen Überprüfung vom TÜV! Ist dieses getan, was so ca. mit Kosten von 40,00€ einhergeht, muss die Zulassungsstelle die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Tei_I unter S.1 abändern! Das kostet dann so 11,70€. Um diese kosten und Aufwandt zu ersparen, hat der Vorbesitzer einfach mal gar nichts gemacht und das Fahrzeug so an dich verkauft. Anbei noch was zum lesen => http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35a.php Und hier nochwas aus einer Szene die des öfteren mit sowas zu tun haben => http://www.wohnmobiltips.de/pdf/TUEVInfoblatt.pdf
Hi, ich habe zwei Rückbänke, welche bei meinem alten 540er dabei waren. Allerdings lagen diese nur dabei, sodass ich nicht genau weiß ob diese nicht evtl. für einen 340er sind. Ich vergleiche sie heute Abend mal mit den Rückbänken von meinem 540er und gebe dir bescheid falls du interesse hast.