Ich habe eine schnelle Frage. Darf ich eine Person auf meinem hinteren Radkasten sitzend "transportieren", auch wenn ich keine Sitze montiert habe? Es handelt sich nur um einen heutigen "Notfall". Demnächst werde ich die Klappsitze montieren. Da benötige ich meines Wissens auch keine Gurte für den Transport . (?)
Zur Schonung würde ich noch ein Kissen hinlegen ;) .
NEIN! Radkästen sind keine eingetragenen Sitze! Zur Personenbeförderung nur mit eingetragenen Sitzen! Bei mir sind 2 Sitze quer zur Fahrtrichtung eingetragen, darf da aber laut Schein nur Personen befördern mit angelegtem Beckengurt und Kette hinten über der Heckklappe zusätzlich.
Gruß Mike
Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung) An manchen Stellen erlaubt der Mahindra Toleranzen von mehreren cm, an anderen Stellen duldet er keinen Millimeter
Glaube es kommt darauf an was bei dir im Schein eingetragen ist. Wenn da im Schein nix von hinteren Sitzbänken drin steht, darfst du auch da keine Peronen befördern. Ich selbst habe auch schon Scheine gesehen da steht: 4 Sitzer - ohne irgend welche Eintragungen von Gurten und Ketten. Ich muss bei Personenbeförderung auf den eingetragenen Sitzen die Beckengurte drin haben, die müssen angelegt sein und ich muss zusätzlich eine Kette (nicht näher definiert) über der Heckklappe angebracht haben!
Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung) An manchen Stellen erlaubt der Mahindra Toleranzen von mehreren cm, an anderen Stellen duldet er keinen Millimeter
Hallo wakuu, wenn dein Mahi als LKW eingetragen ist gilt folgendes:
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Also durchaus möglich Menschen ohne Sitzgelegenheiten kurz zu transportieren .... muss nur richtig ausgelegt werden.
Bedanke mich für die Beiträge ! Habe nun mal in meinem Schein nachgesehen. Dort ist nichts von Gurten oder Ketten eingetragen. Allerdings steht unter S1 -> 004 . Also dürfen in meinem Mahi 4 Personen (inkl. Fahrer) "transportiert" werden.
Bedeutet dies nun auch, dass ich (wenn ich die Sitze eingebaut habe) dann ohne Gurte oder Ketten 3 Personen mitnehmen darf?
Mir ist folgendes bekannt: Ich habe in meinem Schein 4 Personen eingetragen. Diese darf ich Bauartbedingt mitführen. Bedeutet für mich -> Sitze rein und los . Denn Bauartbedingt sind im Mahindra doch keine Gurte oder Ketten für den Transport von Personen vorgesehen (gewesen). Sonst müssten ja sogenannte "Ansatzpunkte" (oder so) für Gurte vorhanden sein. Es müsste ja quasi ein Gutachten von Mahindra geben, in dem diese Anschlag/Ansatzpunkte für Gurte eingetragen sind. Diese müssen dann auch getestet und TÜV-abgenommen sein. Meines wissens, existiert sowas aber nicht ... Oder?
Ich würde mich daher um eine klärende Antwort seeeehr freuen ! Danke !
Gurtpflicht besteht in Deutschland für die Rücksitze seit dem 1. Mai 1979. Ist Dein Mahi jünger brauchst Du Gurte hinten. Das ist Vorschrift, da muß nichts extra im Schein drin stehen. Auf den Längssitzbänken waren Beckengurte verbaut.
"Ansatzpunkte" für diese Beckengurte hat mein Mahi drin gehabt.
Viele Grüße Micha
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The different between a man and a boy is the price of his toy
Ich danke dir für die schnelle und präzise Antwort ! Dann werde ich wohl die Gurte verbauen müssen. Wie sieht es denn mit der genannten Kette aus? Muss diese dann auch verbaut werden?
Und muss ich noch irgendwelche Nachtragungen beim TÜV vornehmen lassen?
Zitat von nik im Beitrag #9für längssitze gab es nie eine gurtpflicht.(mangelnde wirkung) gurtpflicht bezog sich nur auf sitze zur und entgegen der fahrtrichtung,
Wo steht das?
Viele Grüße Micha
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The different between a man and a boy is the price of his toy
Gibt es dazu denn keine 100%ige Vorschrift? Das mit der Gurtpflicht ab '79 leuchtet mir ein, aber dagegen spricht, dass manche Autos von Werk aus keine Gurte haben, auch wenn sie nach BJ'79 sind.
Würde ja bedeuten, dass man in diese Fahrzeuge Gurte einbauen muss (nachträglich) . Und das müsste der TÜV ja auch absegnen... Und da wäre es fraglich, wie man den davon überzeugt, dass alles was man da so "verbastelt" hat auch im StV unbedenklich ist.
kann einer von Euch Bilder hier einstellen? Kann sich melden unter: sterz@hkvs.de Hab meinen Schein mal kopiert, bekomme aber das Bild hier nicht rein. Sicherlich steht in jedem seiner Fahrzeugscheine ein anderer Nonsens aber ist dieser (von jedem Einzelnen) nicht maßgeblich bei einer Fahrzeuguntersuchung?
LG Mike
Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung) An manchen Stellen erlaubt der Mahindra Toleranzen von mehreren cm, an anderen Stellen duldet er keinen Millimeter