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Dieses Thema hat 27 Antworten
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 Mahindra Talk
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wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

26.01.2013 17:17
"Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Hallo liebe Forumsgemeinde!

Ich habe eine schnelle Frage. Darf ich eine Person
auf meinem hinteren Radkasten sitzend "transportieren",
auch wenn ich keine Sitze montiert habe?
Es handelt sich nur um einen heutigen "Notfall".
Demnächst werde ich die Klappsitze montieren.
Da benötige ich meines Wissens auch keine Gurte für den Transport . (?)

Zur Schonung würde ich noch ein Kissen hinlegen ;) .

Ich bedanke mich vorab!
Grüße ,
Wakuu

Mike Online

Mitglied


Beiträge: 1.743

26.01.2013 18:44
#2 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

NEIN!
Radkästen sind keine eingetragenen Sitze!
Zur Personenbeförderung nur mit eingetragenen Sitzen!
Bei mir sind 2 Sitze quer zur Fahrtrichtung eingetragen, darf da aber laut Schein nur Personen befördern mit angelegtem Beckengurt und Kette hinten über der Heckklappe zusätzlich.

Gruß Mike

Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung)
An manchen Stellen erlaubt der Mahindra Toleranzen von mehreren cm, an anderen Stellen duldet er keinen Millimeter

wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

26.01.2013 18:53
#3 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Aaaaaalles klar, danke dir!

Sitze und Gurte + Kette ?! Und alles muss eingetragen sein?!
Wieso habe ich dann die Info, dass es auch ohne Gurte geht?
Ist das grunds. falsch?

Grüße !

Mike Online

Mitglied


Beiträge: 1.743

26.01.2013 19:07
#4 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Glaube es kommt darauf an was bei dir im Schein eingetragen ist.
Wenn da im Schein nix von hinteren Sitzbänken drin steht, darfst du auch da keine Peronen befördern.
Ich selbst habe auch schon Scheine gesehen da steht: 4 Sitzer - ohne irgend welche Eintragungen von Gurten und Ketten.
Ich muss bei Personenbeförderung auf den eingetragenen Sitzen die Beckengurte drin haben, die müssen angelegt sein und ich muss zusätzlich eine Kette (nicht näher definiert) über der Heckklappe angebracht haben!

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Pedro Offline

Mitglied


Beiträge: 300

28.01.2013 10:06
#5 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Hallo wakuu,
wenn dein Mahi als LKW eingetragen ist gilt folgendes:

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Also durchaus möglich Menschen ohne Sitzgelegenheiten kurz zu transportieren .... muss nur richtig ausgelegt werden.

Gruß
Pedro

wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

28.01.2013 16:35
#6 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Hallo Zusammen !

Bedanke mich für die Beiträge !
Habe nun mal in meinem Schein nachgesehen. Dort ist nichts von Gurten oder Ketten eingetragen.
Allerdings steht unter S1 -> 004 . Also dürfen in meinem Mahi 4 Personen (inkl. Fahrer) "transportiert" werden.

Bedeutet dies nun auch, dass ich (wenn ich die Sitze eingebaut habe) dann ohne Gurte oder Ketten 3 Personen mitnehmen darf?

Mir ist folgendes bekannt: Ich habe in meinem Schein 4 Personen eingetragen. Diese darf ich Bauartbedingt mitführen.
Bedeutet für mich -> Sitze rein und los . Denn Bauartbedingt sind im Mahindra doch keine Gurte oder Ketten für den
Transport von Personen vorgesehen (gewesen). Sonst müssten ja sogenannte "Ansatzpunkte" (oder so) für Gurte vorhanden sein.
Es müsste ja quasi ein Gutachten von Mahindra geben, in dem diese Anschlag/Ansatzpunkte für Gurte eingetragen sind.
Diese müssen dann auch getestet und TÜV-abgenommen sein.
Meines wissens, existiert sowas aber nicht ... Oder?

Ich würde mich daher um eine klärende Antwort seeeehr freuen ! Danke !

Immer gute Fahrt und Diesel in der Nase !
Gruß,

wakuu

Micha Online

Admin


Beiträge: 783

28.01.2013 17:02
#7 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Gurtpflicht besteht in Deutschland für die Rücksitze seit dem 1. Mai 1979.
Ist Dein Mahi jünger brauchst Du Gurte hinten.
Das ist Vorschrift, da muß nichts extra im Schein drin stehen.
Auf den Längssitzbänken waren Beckengurte verbaut.

"Ansatzpunkte" für diese Beckengurte hat mein Mahi drin gehabt.

Viele Grüße
Micha

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wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

28.01.2013 17:15
#8 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Wunderbar !

Ich danke dir für die schnelle und präzise Antwort !
Dann werde ich wohl die Gurte verbauen müssen.
Wie sieht es denn mit der genannten Kette aus? Muss diese dann auch verbaut werden?

Und muss ich noch irgendwelche Nachtragungen beim TÜV vornehmen lassen?

Beste Grüße !

nik Offline

Mitglied


Beiträge: 226

28.01.2013 17:25
#9 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

servus leute

meiner (baujahr 93) und viele andere hatten hinten keine gurte.

für längssitze gab es nie eine gurtpflicht.(mangelnde wirkung)
gurtpflicht bezog sich nur auf sitze zur und entgegen der fahrtrichtung,

allerdigs haben manche hersteller gurte eingebaut (zb. mahindra werdau,landrover )

nik

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Micha Online

Admin


Beiträge: 783

28.01.2013 18:05
#10 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Zitat von nik im Beitrag #9
für längssitze gab es nie eine gurtpflicht.(mangelnde wirkung)
gurtpflicht bezog sich nur auf sitze zur und entgegen der fahrtrichtung,




Wo steht das?

Viele Grüße
Micha

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wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

28.01.2013 18:11
#11 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Ok, nun bin ich quasi wieder bei 0 :) ..

Gibt es dazu denn keine 100%ige Vorschrift?
Das mit der Gurtpflicht ab '79 leuchtet mir ein,
aber dagegen spricht, dass manche Autos von Werk aus keine Gurte haben, auch wenn sie nach BJ'79 sind.

Würde ja bedeuten, dass man in diese Fahrzeuge Gurte einbauen muss (nachträglich) . Und das müsste der TÜV ja auch absegnen...
Und da wäre es fraglich, wie man den davon überzeugt, dass alles was man da so "verbastelt" hat auch im StV unbedenklich ist.


Beste Grüße,
wakuu

nik Offline

Mitglied


Beiträge: 226

28.01.2013 18:53
#12 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

servus

@ micha habe mich in den 90er jahren schlau gemacht.
mittlerweile alles anders,

habe noch was gefunden,trägt vielleicht zur klärung bei

http://www.autoplenum.de/Antworten/D/355...achruesten.html

nik

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wakuu Offline

Mitglied

Beiträge: 34

28.01.2013 19:04
#13 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Dies würde ja bedeuten, dass der Mahindra zum 2-Sitzer "degradiert" wurde, wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe...

Gibt es denn keine Möglichkeit mit 3-4 Personen im Mahindra zu fahren?

Danke und Gruß !

Mike Online

Mitglied


Beiträge: 1.743

28.01.2013 19:24
#14 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

kann einer von Euch Bilder hier einstellen?
Kann sich melden unter: sterz@hkvs.de
Hab meinen Schein mal kopiert, bekomme aber das Bild hier nicht rein.
Sicherlich steht in jedem seiner Fahrzeugscheine ein anderer Nonsens aber ist dieser (von jedem Einzelnen) nicht maßgeblich bei einer Fahrzeuguntersuchung?

LG Mike

Mahindra fängt mit: Ma-an (Ma schauen) und endet mit ra (Reparatur Anleitung)
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Micha Online

Admin


Beiträge: 783

28.01.2013 19:56
#15 RE: "Personenbeförderung" Zitat · Antworten

Hallo Nick,

das Längsitze heute nicht mehr zuläßig sind, wußte ich.
Ging ja groß durch die Land Rover Foren.

Das vor diesem Stichtag keine Sicherheitsgurte vorschrift waren, das wußte ich nicht.
Das Gurte auf Längssitzen wenig Sinn machen, ist logisch.

Viele Grüße
Micha

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