ich habe mal eine verkehrsrechtliche Frage. Beim Treffen am Wochenende hatte ich einen Disput mit Frank. Ich hatte erzählt, dass ich fast ausschließlich mit abgeklappter Scheibe fahre (das ist ja gerade das Besondere und Schöne am Mahindra ). Frank meinte, dass das in Deutschland verboten sei . Nun wurde ich in den letzten 10 Jahren schon öfter von der Polizei kontrolliert ("Allgemeine Verkehrskontrolle" ), aber die abgeklappte Scheibe hat noch kein Polizist beanstandet. Ich habe auch schon 2 Blitzerfotos bekommen, bei denen ich für die Geschwindigkeitsüberschreitung, nicht aber für die abgeklappte Scheibe abkassiert wurde.
Na ja, habe ich gedacht, vielleicht ist ja die Polizei im Osten, speziell in Brandenburg, weniger kundig oder lascher in ihrer Dienstauffassung als die Kollegen in den anderen Bundesländern . Aber am Sonntag war ich in Bielefeld. Erst winkten mir 2 Polizisten aus einem Streifenwagen heraus zu. Ich dachte erst, ich solle anhalten, aber die grüßten nur das schicke Auto. Dann hielt an einer Ampel ein Polizeikrad neben mir und der Beamte fragte freundlich "Das macht Spaß bei dem Wetter, nicht?". Ich habe vorsichtig "Jaahaa" gesagt und er ist abgerauscht.
Deshalb meine Frage: Weiss jemand ob es ein Gesetz, Verordnung, Verfügung o.ä. gibt, die das Fahren mit abgeklappter Scheibe verbietet und was gegebenenfalls ein Verstoß nach sich zieht?
Meine Vermutung: Wenn für diese Fahrzeuge eine gültige deutsche Betriebserlaubnis besteht, dann umfasst diese auch eine serienmäßig umklappbare Windschutzscheibe. Und wenn sich in der Betriebserlaubnis (Fz.-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II) keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Benutzung finden lassen, dann kannst du sie nach Lust und Laune umklappen. Eine Vorschrift zur Benutzung einer Schutzbrille ist mir nicht bekannt, wobei man das evtl. aus § 23 StVO ableiten könnte: "Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht (...) nicht durch (...) den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt wird."
Mich hat auch noch nie jemand deswegen angehalten, Karts, Smart Crossblabla und andere seltsame Fahrzeuge haben auch keine Scheibe.
gibt es so etwas auch für den Mahindra CJ 340? Wenn ja, würde ich mich an die entsprechenden Vorgaben halten.
Hallo Pedro,
Du sprichst mir aus der Seele. Zwar beginnt Dein Zitat mit "Meine Vermutung:..." aber im Grundsatz ist in Deutschland alles, was nicht verboten ist, erlaubt.
Das mit der Schutzbrille ist unnötig. Sobald Du das erste Insekt im Auge hast, setzt Du auch ohne Vorschrift eine auf. Und gegen eine Wespe, die der Fahrtwind unter den wehenden Schal geweht hat, ist der gestandene Mahindra-Fahrer doch immun!
NAbend Klausi, das war doch kein Disput, eher ein Diskuss ;-), wegen der geklappten Windschutzscheibe: Ich habe dies mal irgendwo gelesen: Und zwar in der Bedienungsanleitung von UNSEREN Autos, vom 1.9.1994 S. 11-12 copyright vonKfz-technik Peters, hätte blos in meinem Ordner nachsehen müssen, hatte die dabei ;-(( Das hat was mit der STVO( Straßenverkehrsordnung, benutzung etc. ) zu tun, NICHT mit der STVZO ( Zulassung von Fahrzeugen ) entweder guckst du in meinen Bildern,oder ich schaff das hier einzu stellen, mim PC bin ich kein guter Freund !![[File:Scan folded windscreen.pdf]][[File:Scan folded windscreen.pdf]][[File:Scan folded windscreen.pdf]]
fahre seit voriger Woche auch so oft es geht mit abgeklappter Scheibe, irres Gefühl, und die Leute gucken noch mehr erstaunter wie sowieso schon. Habe das Zweispiegelsystem von dir übernommen, zwei Multicarspiegel für 25 Euro unten dran und fertsch, klasse Lösung. Und ob`s verboten ist oder nicht, wird mir dann schon jemand sagen, dann wissen wir`s genau.
ich freue mich "wie Sau". Wirklich ein irres Gefühl. Das Einzige, was uns für die Mühen des Pflegens, Wartens, Instandhaltens, der ewigen Störungen, Pannen und Reparaturen reichlich entschädigt! Mit hochgeklappter Scheibe und eingehängten Türen kann man auch einen Wrangler oder Golf oder so fahren. Dafür, dass mich jemand auf der Straße abkassieren will, habe ich immer einen Spruch bereit:
"Ich bezahle hier erst mal gar nichts. In Deutschland ist alles gesetzlich geregelt. Das ist für die Vollzugsbeamten von großem Vorteil. Sie geraten nicht in die Verlegenheit, ihren Ermessensspielraum überschritten zu haben. Sie schicken mir einen Bußgeldbescheid mit Angabe der Paragrafen, gegen die ich verstoßen haben soll. Gegen den werde ich gegebenenfalls Einspruch erheben."
Sollte der Polizist dann anweisen, die Scheibe heraufzuklappen, musst Du das selbstverständlich tun. Den Weisungen der Beamten ist Folge zu leisten! Auch wenn er anweist, die Luft aus den Reifen zu lassen oder den Tank leerzutrinken. Das ist in Deutschland gesetzlich geregelt! Du kannst gegen die unbegründete Schikane eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen: "Formlos, fristlos, erfolglos... Eine Krähe...". Aber hat er gesagt, wie lange die Scheibe unten bleiben muss? Na also.